Nicole und André Photography

Haltet Eure besonderen Momente fest, setzt Ankerpunkte im Leben!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Nicole Schwarz und André Schwarz GbR erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von Nicole und André hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium die erstellt worden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, etc.).

Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die Nicole Schwarz und André Schwarz GbR (nachfolgend Fotografen genannt)

vertreten durch die Gesellschafter
Nicole Schwarz und André Schwarz
Lindenstraße 14, 30559 Hannover
Telefon: +49(0) 171 – 2152565
Email: photo@nicoleundandre.de 
Web: nicoleundandre.de

Die Steuernummer lautet 24/231/04000.

Urheberrecht

Den Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach §2. Abs. 1 Ziff. 5 Urhebergesetz zu. Der Auftraggeber erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht und ist nicht berechtigt, dieses Recht weiterzugeben. Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung über. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten erfolgt bei gesonderter Vereinbarung.

Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber den Fotografen ohne vorheriges Angebot von Nicole Schwarz und André Schwarz GbR stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Fotografen akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Erstellung der Photos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Labor- und Materialkosten) sind vom Auftraggeber zu tragen.

  • Bei Aufträgen von Newborn-, Schwangerschafts-, Paar- und Familienfotografie wir eine Reservierungsgebühr von 95€ berechnet.
  • Die Fotografen bestätigen den Auftrag und den Betrag, und damit wird die Reservierungsgebühr innerhalb von 5 Tagen per Überweisung fällig.
  • Der Auftraggeber erklärt mit seiner Bezahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von den Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
  • Die Restzahlung erfolgt nach Rechnungstellung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
  • An- und Abreisen von den Fotografen erfolgen von Hannover aus. Im Stadtgebiet Hannover ist die Anreise kostenfrei. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,50€ berechnet. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt. 
  • Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so können die Fotografen eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers können die Photographen auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Den Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Fotos und Produkte Eigentum der Fotografen. Bei Onlinegalerien bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Wasserzeichen erhalten. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von den Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30 Werktage vor dem Fototermin 75% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Reservierungsgebühr und Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

Vertragspflichten

Hat der Auftraggeber den Fotografen keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  • Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
  • Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind den Fotografen oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 
Die Fotografen wählen die Fotos aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an die Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweise auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Photos untersagt wird, erhöht sich die Vertragssumme infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 10%.

Gewährleistung, Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haften die Fotografen für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haften ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Sollten aus Gründen besonderer Umstände, wie plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc. die Fotografen nicht zum vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haften die Fotografen – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Fotografen verwahren die Negative sorgfältig. Sie sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihnen aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Die Fotografen haften für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Photos nurim Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Photomaterials.

Die Zusendung und Rücksendungen von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn die ausdrücklich von den Fotografen bestätigt worden sind. Die Fotografen haften fürFristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sollte eine gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist diese an die Fotografen zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.Die Fotografen werden in angemessener Zeit den Fehler beseitigen oder für Ersatz sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln und beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei den Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografen beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern entstehen. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeglicher Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografen verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weiterführend siehe Datenschutzerklärung

Digitale Photographie

Die Bearbeitung von Fotos der Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografen.

Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Fotos der Fotografen im Internet und Intranets, in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen den Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

Die Fotografen sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografen ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Haben die Fotografen dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografen verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Die Fotografen dürfen die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration nutzen (z.B. Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc., sofern der/die Auftraggeber ihr ausdrückliches Einverständnis bei der Vertragsunterzeichnung erteilt haben.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografen, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und bedürfen der Schriftform.

Stand: 07.11.2022

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